Förderprogramme
Sie sind noch auf der Suche nach einem passenden Förderprogramm für Ihre IT- und Digitalisierungsprojekte?
Viele Unternehmen investieren bereits in digitale Prozesse, Datenschutz und IT-Sicherheitsmaßnahmen, doch häufig bleiben Fördermittel ungenutzt.
Wir haben relevante staatliche Programme recherchiert, die gezielt Beratungsleistungen, technische Sicherheitslösungen und digitale Weiterentwicklungen finanziell unterstützen.
Die richtige Förderung kann Ihre Investitionen deutlich entlasten – wir zeigen Ihnen, welche Programme für Ihr Vorhaben relevant sind.

Förderprogramme im Überblick
Für wen?
Förderfähig sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten. Zielgruppe sind insbesondere Akteure, die zur digitalen Transformation der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft beitragen möchten.
Geförderte Maßnahmen:
- Cybersicherheit und Vertrauen
- Fortgeschrittene digitale Kompetenzen
- Hochleistungsrechnen (Supercomputing)
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Einführung und breitere Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens
- Fördersatz: Zwischen 50% und 100% der förderfähigen Kosten
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit und der Eintrag im Handelsregister (sofern erforderlich).
Geförderte Maßnahmen:
- Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen mit Schwerpunkt u. a. auf IT-Sicherheit, Datenschutz, Informationssicherheit und digitale Geschäftsmodelle
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Bis zu 2.800 € je Beratung
- Fördersatz: Bis zu 80 % der Beratungskosten
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die ein forschungs- oder entwicklungsbezogenes Vorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) planen. Eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Geförderte Maßnahmen:
- IT-Sicherheit
- Software-intensive Systeme und Dienstleistungen
- Kommunikationssysteme und -netze
- Elektroniksysteme
- Mensch-Technik-Interaktion
- Anwendungen z. B. in Mobilität, Produktion, Gesundheit, Energie oder Logistik
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Projekts
- Fördersatz: Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung; Bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Hochschulen in Deutschland, die digitale Innovationsprojekte im Bereich Technologie, Anwendungen und Ökosysteme umsetzen wollen.
Geförderte Maßnahmen:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in digitalen Technologien, beispielsweise Umweltdatentechnologien, digitale Nachhaltigkeit sowie intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung.
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Projekts
- Fördersatz:
- Unternehmen: Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten; KMU können einen zusätzlichen Bonus erhalten
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Förderung bis zu 100 %
Laufzeit: 2022 bis 2026
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen in Deutschland aller Branchen und Technologiefelder.
Geförderte Maßnahmen:
- ZIM-Einzelprojekte: Eigenständige Forschungs- und Entwicklungsprojekte
(FuE) von Unternehmen - ZIM-Kooperationsprojekte: Gemeinsame FuE-Vorhaben von Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen
- ZIM-Innovationsnetzwerke: Förderung von Netzwerkmanagement durch Konsortien aus mindestens sechs Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen)
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Maximal 550.000€ förderfähige Kosten (Einzelprojekte); Bis zu 2,3 Mio.€ bei Kooperationsprojekten und Netzwerken
- Fördersatz: Bis zu 25–45 % bei Einzelprojekten; Bis zu 30–55 % bei Kooperationsprojekten
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme muss an einem Standort in NRW durchgeführt werden.
Geförderte Maßnahmen:
- MID-Digitalisierung: Analyse und Umsetzung von Digitalisierungslösungen, z. B.: digitale Produkte, Dienstleistungen, Prozessoptimierungen)
- MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen sowie innovative Produktionsverfahren
- MID-Innovation: Forschung, Entwicklung und Umsetzung von Innovationsvorhaben
Förderhöhe:
- Förderbetrag: MID-Digitalisierung und MID-Analyse bis zu 15.000€; MID-Innovation bis zu 40.000€
- Fördersatz: Maximale Förderquote von 50% der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme muss an einem Standort in NRW durchgeführt werden.
Geförderte Maßnahmen:
- Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustands der IT-Sicherheit, z. B.: Penetrationstests, Gap-Analysen, Notfallplanerstellung
- Schwerpunkt B: Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für digitale Sicherheitsrisiken und Fortbildung zum IT-Sicherheitsbeauftragten
- Schwerpunkt C: Anschaffung von Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz, z. B.: Antiviren-Software, Firewalls, Back-up-Systeme
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Bis zu 15.000 €, Mindestfördersumme 4.000 €
- Fördersatz: Maximale Förderquote von 50% der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Berlin, die den Technologietransfer, Wissenstransfer, Designtransfer oder Gamificationtransfer mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen oder Designunternehmen durchführen möchten.
Geförderte Maßnahmen:
- Einstiegsvariante: Förderung der Ausgaben für externe wissenschaftliche Fragestellungen im Rahmen der ersten konkreten Kooperation zwischen Unternehmen und Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen
- Standardvariante Technologie- und Wissenstransfer: Unterstützung externer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung oder Implementierung neuer bzw. deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, einschließlich Digitalisierungsvorhaben
- Standardvariante Designtransfer: Förderung externer Maßnahmen im Bereich Design, die zur Marktreife neuer oder wesentlich veränderter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren führen
- Standardvariante Gamificationtransfer: Unterstützung von Projekten zur Gamification sowie zur Anwendung von Virtual-Reality (VR)- und Augmented-Reality (AR)-Technologien, um innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis zur Marktreife zu realisieren
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Maximal 7.500 € bei Einstiegsvariante; Maximal 15.000€ bei Standardvariante Technologie- und Wissenstransfer; Maximal 45.000€ bei Standardvariante Digitalisierung; Maximal 30.000€ bei
Standardvariante Gamification/VR - Fördersatz: Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben bei Einstiegsvariante; Bis zu 70 % bei Standardvariante Technologie- und Wissenstransfer & Standardvariante Digitalisierung
Besonderheiten:
Die Standardvariante kann für bis zu drei klar abgegrenzte Projekte in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren beantragt werden, mit Ausnahme der Digitalisierung, die nur einmal gefördert wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro, mit Sitz in Bayern.
Geförderte Maßnahmen:
- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitslösungen, z. B.: Firewalls, Backup-Systeme, Penetration Testing, Datenschutzberatung)
- Digitalisierung: Optimierung von Geschäftsprozessen, Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich der Implementierung von KI, Robotik und IT-Migration
- Externe Dienstleistungen: Beratung, Schulungen sowie notwendige Software und Hardware für die Umsetzung der genannten Maßnahmen
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Standardprogramm bis zu 7.500 €; Digitalbonus Plus bis 30.000€
- Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Laufzeit: 01.07.2024 bis 31.12.2027
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen, die in der gewerblichen Wirtschaft, im Handwerk oder freiberuflich tätig sind. Besonders gefördert werden Unternehmen, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen.
Geförderte Maßnahmen:
- Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie IT-Sicherheitslösungen
- Unterstützung der digitalen Transformation und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Einsatz moderner Technologien
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Mindestens 3.000 € und maximal 50.000 €
- Fördersatz: Bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, bis zu 20% für mittlere Unternehmen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Thüringen, die bei der Digitalisierung ihrer Betriebsprozesse und Dienstleistungen unterstützt werden wollen.
Geförderte Maßnahmen:
- Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit: Unterstützung für Investitionen in IT-Systeme zur sicheren Datenverarbeitung und -verwaltung
- Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen: Unterstützung bei der Einführung digitaler Lösungen zur Optimierung und Automatisierung interner Prozesse
- Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen: Förderung von Innovationen und der digitalen Transformation von Produkten oder Dienstleistungen
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Bis zu 15.000€
- Fördersatz: Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in Baden-Württemberg
Geförderte Maßnahmen:
- Digitale Projekte zur Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen
- Maßnahmen zur Erhöhung der IT- und Informationssicherheit
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Mitarbeiterschulungen im Rahmen des Digitalisierungsprojekts
Förderhöhe:
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 € und 15.000 € beträgt die Förderung 30 % (maximal 3.000 €)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Brandenburg.
Geförderte Maßnahmen:
- Beratungsprojekte: Externe, projektbezogene Beratungsleistungen zur Planung und Vorbereitung digitaler Maßnahmen, z.B.: IT-Beratung, Datenschutz, Informationssicherheit
- Implementierungsprojekte: Umsetzung digitaler Vorhaben inkl. Personal-, Material-, Ausrüstungs- und Beratungskosten
- Schulungsprojekte: Weiterbildung von Mitarbeitenden zur erfolgreichen Nutzung digitaler Technologien
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Beratung und Schulung bis zu 50.000€; Implemetinerung bis zu 250.000€
- Fördersatz: Zuschuss von 50%
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Bremen.
Geförderte Maßnahmen:
- Beratungsprojekte mit qualifizierten Digitalisierungsexperten zur strategischen Vorbereitung und ersten Umsetzungsschritten digitaler Vorhaben
- IT-Sicherheitsstrategien und Cloud-Lösungen
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele im Bereich Industrie 4.0 (z. B. Vernetzung von Anlagen)
- Ermittlung und Nutzung von Big-Data-Potenzialen
- Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Prozessberatung und Organisationsentwicklung im Kontext digitaler Transformation
- Projekt- und Changemanagement
- Externe Beratungsdienstleistungen bis hin zu Strategieentwicklungen und Prototypen
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Bis zu 5.000 € pro Projekt
- Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen, die seit mindestens einem Jahr bestehen.
Geförderte Maßnahmen:
- Einführung, Implementierung und Weiterentwicklung digitaler Plattformen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit, z. B.: Cloudtechnologien, IT-/Datensicherheitskonzepte
- Qualifizierungsmaßnahmen zum digitalen Know-how von Beschäftigten (durch externe Anbieter mit anerkannten Zertifizierungen)
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Bis zu 17.000€
- Fördersatz: Kleinst- und kleine Unternehmen / Freiberufler / Soloselbstständige: Zuschuss von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; Mittlere Unternehmen: Zuschuss von 30 %
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit Sitz in Hessen.
Geförderte Maßnahmen:
- Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Betriebsprozessen
- Investitionen in IKT-Sicherheitslösungen
- Externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Systeme (z. B. Datenmigration, Portierung, Systemeinführung)
- Schulungen zu den eingeführten digitalen Systemen durch externe Anbieter
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Mindestens 4.000 €, maximal 10.000 €
- Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweisen.
Geförderte Maßnahmen:
- Modul 1 – Beratung: Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung; Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, digitaler Geschäftsmodelle sowie der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren
- Modul 2 – Umsetzung: Implementierung der im Modul 1 entwickelten Lösungen, einschließlich der Anschaffung notwendiger Hard- und Software sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Maximaler Zuschuss von 20.000€ (Modul 1 - Beratung); Maximaler Zuschuss von 200.000€ (Modul 2 - Umsetzung)
- Fördersatz: Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die erstmals Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen umsetzen möchten. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, die im Haupterwerb selbstständig tätig sind und die Voraussetzungen der De-minimis-Regelung erfüllen.
Geförderte Maßnahmen:
- Planung und Konzeption von Digitalisierungsprojekten
- Technische Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen
- Anschaffung von Hard- und Software
- Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungen der Mitarbeitenden im Rahmen der Digitalisierung
- Maßnahmen zur Einführung digitaler Prozesse und Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Bis zu 10.000€
- Fördersatz: Bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, die ihre Geschäfts- und Produktionsmodelle an die Anforderungen der Digitalisierung anpassen möchten.
Geförderte Maßnahmen:
- Optimierung bestehender Unternehmensprozesse durch den Einsatz digitaler Produkte und Dienstleistungen
- Steigerung des digitalen Reifegrads des Unternehmens und Förderung von Innovationsprojekten
- Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter zur Förderung der digitalen Kompetenz
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Basis-Förderung bis zu 12.500€; Plus-Förderung bis zu 20.000€
- Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen; Bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für wen?
Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die technologieorientierte Beratungen sowie Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitäts- und Innovationsmanagementsystems benötigen.
Geförderte Maßnahmen:
- Technologieorientierte Beratungen und Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines Qualitäts- und Innovationsmanagementsystems
- Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen und Datenbankrecherchen
- Beratungen zur Einführung spezieller EDV/Informationstechnik
Förderhöhe:
- Förderbetrag: Maximal 500€ pro Tagewerk (Tagewerk: mindestens 8 Beratungsstunden
inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung) - Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für wen?
Das Förderprogramm richtet sich an Digitalisierungsprojekte, die einen Beitrag zu den Querschnittszielen der Digitalstrategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten.
Geförderte Maßnahmen:
- Digitale Souveränität und Datenschutz: Projekte, die zur Sicherstellung der digitalen Souveränität und zum Schutz von persönlichen und unternehmensbezogenen Daten beitragen
- IT-Fachverfahren und Föderales Informationsmanagement: Unterstützung der Modernisierung von IT-Fachverfahren oder Verwaltungsprozessen
- Open Data & Open Source: Förderung der Verbreitung und Nutzung von Open Data sowie Open Source Software
- Gleichstellung der Geschlechter: Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung im digitalen Raum und zur Beseitigung von Barrieren
- Digitale Ethik: Projekte, die sich mit ethischen Fragestellungen im digitalen Umfeld beschäftigen
- Smart City & Smart Region: Digitalisierungsprojekte im Bereich Smart City und Smart Region zur Förderung der kommunalen Digitalisierung
- Wirtschaft und Wissenschaft: Initiativen, die das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft durch digitale Lösungen fördern
- Soziale Beratungsangebote: Digital unterstützte Beratungsangebote, insbesondere im sozialen Bereich
- Digitale Bildungsmaßnahmen: Einführung und Verstärkung von digitalen Bildungsangeboten zur Steigerung der digitalen Kompetenz
- Sport und Kultur: Entwicklung von nachnutzbaren digitalen Lösungen im Bereich Sport und Kultur
- Künstliche Intelligenz: Nutzung von KI in verschiedenen Bereichen zur Förderung von Innovationen und Effizienzsteigerungen
Förderhöhe:
- Gesamtbudget: 2,5 Millionen Euro pro Jahr für 2025 und 2026
Weitere Informationen finden Sie hier.
Cyber Security Beratung & Managed Services
Lassen Sie uns besprechen, wie wir Ihre Cyber-Sicherheitsstrategie gezielt verbessern können. Unsere zertifizierten Experten unterstützen Unternehmen jeder Größe dabei, effektive und pragmatische Cyber Sicherheit zu implementieren.
Mit Erfahrung aus allen Branchen und einem hohen
Qualitätsanspruch sorgen wir für nachhaltige Sicherheit.
Unsere Leistungen:
- Beratung zu Regulatorik & Compliance: DORA, NIS2, ISO 27001, §44 KWG, Cyber Resilience Act, Externer Datenschutzbeauftragter
- Pentests & Red Teaming: Sicherheitslücken frühzeitig erkennen
- Phishing- & Awareness-Trainings: Mitarbeiter als Schutzschild stärken
- Threat & Vulnerability Management: Schwachstellen und Bedrohungen identifizieren
- Third Party Security, CyberRisikoCheck (BSI) & Reifegradanalyse: Sicherheitsniveau bewerten & absichern