Externer Datenschutz-beauftragter
Datenschutz auf höchstem Niveau – wir sichern Ihre Compliance, minimieren Risiken und stärken das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner.
Sie suchen erfahrene Experten, die komplexe Datenschutzanforderungen effizient und praxisnah umsetzen?
Wann benötigt man einen Datenschutz-beauftragten?
Nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Schnell & unkompliziert:
Was ist ein Datenschutz-beauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) oder Data Protection Officer (DPO) ist ein unabhängiger Experte, der Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen rechtssicher umzusetzen. Er agiert nicht als Teil der Belegschaft, sondern bringt umfassendes Fachwissen aus verschiedenen Branchen ein.
Durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten profitieren Unternehmen von sofortiger Verfügbarkeit, neutraler Beratung, hoher Spezialisierung und klar kalkulierbaren Kosten – ohne interne Ressourcen zu binden.


Was macht ein Datenschutz-beauftragter?
Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt die operative und strategische Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Unternehmen. Er analysiert bestehende Prozesse, identifiziert datenschutzrechtliche Risiken und entwickelt zielgerichtete Maßnahmen zur Risikominimierung und zur Einhaltung der DSGVO sowie des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Dabei arbeitet er eng mit der Geschäftsführung und relevanten Fachabteilungen zusammen und stellt sicher, dass Datenschutzanforderungen effizient und rechtssicher umgesetzt werden.
Typische Tätigkeitsfelder sind:
- Entwicklung und Weiterentwicklung datenschutzkonformer Prozesse und Strukturen
- Beratung zur Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- Durchführung und Bewertung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
- Ansprechpartner für Geschäftsführung, Fachabteilungen und Aufsichtsbehörden
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Begleitung bei Audits und internen Prüfprozessen
Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter
Ihre Datenschutz-strategie im Fokus
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sichern Sie sich sofort verfügbares Expertenwissen, reduzieren Haftungsrisiken und signalisieren Professionalität nach außen.
Unsere Experten prüfen Ihre Prozesse, identifizieren Schwachstellen und sorgen für nachhaltige Compliance nach DSGVO und BDSG.
Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin - wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
FAQs
Bei der Auswahl eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) sollten Unternehmen besonderen Wert auf Fachkompetenz, Erfahrung und Vertrauenswürdigkeit legen. Ein qualifizierter externer DSB sollte nicht nur über zertifizierte Kenntnisse gemäß Art. 37–39 DSGVO verfügen, sondern auch praktische Erfahrung in unterschiedlichen Branchen mitbringen. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, komplexe Datenschutzanforderungen verständlich zu kommunizieren und in praxisnahe Maßnahmen zu übersetzen.
Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Zertifizierungen & Fortbildungen:
Nachweisbare Qualifikationen im Datenschutzrecht, der IT-Sicherheit und Compliance. - Branchenkenntnis:
Idealerweise Erfahrung mit Unternehmen ähnlicher Größe und Struktur wie Ihres. - Vertragliche Transparenz:
Klare Regelungen zu Leistungen, Verfügbarkeit, Haftung und Kostenstruktur. - Kommunikationsfähigkeit:
Der Datenschutzbeauftragte sollte als vertrauensvoller Ansprechpartner sowohl für Geschäftsleitung als auch für Mitarbeitende fungieren. - Schnittstellenkompetenz:
Verständnis für technische Abläufe, IT-Infrastrukturen und organisatorische Prozesse ist essenziell.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt keine festen Intervalle für Datenschutzprüfungen oder Audits vor. Jedoch ist ein wirksames Datenschutzmanagement kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Grundsätzlich sollten interne Datenschutzmaßnahmen mindestens einmal jährlich systematisch überprüft werden – insbesondere bei Veränderungen in der IT-Infrastruktur, neuen Verarbeitungstätigkeiten oder rechtlichen Anpassungen.
Darüber hinaus empfehlen wir regelmäßige interne Audits oder externe Prüfungen nach einem festen Zyklus (z. B. alle 12 bis 18 Monate), um Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv gegenzusteuern. Bei sicherheitskritischen Branchen, stark vernetzten Systemen oder hohen Datenvolumen kann auch ein halbjährlicher Check sinnvoll sein.
Entscheidend ist: Datenschutz muss mit dem Unternehmen mitwachsen – technisch, organisatorisch und rechtlich.
Grundsätzlich haftet das Unternehmen als Verantwortlicher für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ein Datenschutzbeauftragter (egal ob intern oder extern) berät und überwacht, ist aber selbst nicht verantwortlich im Sinne der DSGVO. Dennoch: Verletzt ein interner DSB seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich, kann eine Haftung im Rahmen des Arbeitsrechts greifen.
Bei einem externen Datenschutzbeauftragten lässt sich das Haftungsrisiko in der Regel vertraglich klar regeln. In der Praxis greift hier häufig eine zivilrechtliche Haftung, was die rechtliche Situation für Unternehmen deutlich kalkulierbarer macht.
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten hängen vom individuellen Bedarf und der Unternehmensgröße ab. Meist orientieren sie sich an einem monatlichen Pauschalhonorar. Dieses deckt üblicherweise alle vereinbarten Leistungen ab, z. B.:
- Erstaufnahme und Risikoanalyse
- Erstellung und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses
- Beratung zu Datenschutzmaßnahmen
- Mitarbeiterschulungen
- Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
- Regelmäßige Prüfungen und Audits
Vorteil: Die Kosten sind transparent, planbar und skalierbar, da sie vertraglich festgelegt werden.