Endpoint Detection & Response Betriebsrat

Endpoint Detection and Response (EDR) und Betriebsrat

Mitbestimmung sauber gelöst. Auch wenn Sie EDR selbst betreiben
Mitbestimmung

Endpoint Detection and Response und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Ein Endpoint Detection and Response das Sie selbst betreiben erfasst Telemetrie von den Endgeräten und ist damit grundsätzlich dazu geeignet, Verhalten und Leistung von Mitarbeitenden zu kontrollieren. Die Einführung ist deshalb in der Regel mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, und zwar selbst dann, wenn kein externer Dienstleister auf die Daten zugreift.

Im Eigenbetrieb liegt der Schwerpunkt für den Betriebsrat vor allem auf der Regelung der Betriebsvereinbarung, also darauf, was das Tool erheben darf und was nicht als auch wer wie auf die Daten zugreifen kann. Wir binden Ihren Betriebsrat von Anfang an ein, erklären in eigenen Terminen verständlich, wie EDR funktioniert und wo seine Grenzen liegen, und halten die Auswertungsregeln verbindlich fest. So nehmen wir dem Betriebsrat von Beginn an die Sorge vor einer Mitarbeiterüberwachung. Den datenschutzrechtlichen Teil behandeln wir auf der Seite Endpoint Detection and Response und Datenschutz.

So gehen wir vor

Frühzeitige Einbindung mit eigenen Terminen

Ihr Betriebsrat wird von Anfang an informiert und beteiligt. In eigenen Terminen erklären wir verständlich, wie EDR funktioniert, welche Daten erfasst werden und wie die Rechte und Interessen Ihrer Mitarbeitenden gewahrt bleiben.

Konfiguration ohne Leistungskontrolle

Wir richten Ihr EDR so ein, dass ausschließlich sicherheitsrelevante Telemetrie erfasst wird. Funktionen, die sich zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle missbrauchen ließen, bleiben außen vor. Was erhoben wird und was nicht, halten wir nachvollziehbar fest.

Betriebsvereinbarung und Zweckbindung

Zweck, Umfang und klare Auswertungsregeln halten wir gemeinsam mit Ihnen in der Betriebsvereinbarung fest. Der Einsatz dient der Angriffserkennung, nicht der Kontrolle Ihrer Mitarbeitenden.

Eigenbetrieb oder Managed Service

Was das für die Mitbestimmung bedeutet

Betreiben Sie EDR selbst, greift kein externer Dienstleister auf Ihre Daten zu. Die Zugangshoheit bleibt vollständig bei Ihrem Team, und für den Betriebsrat stehen vor allem die Fähigkeiten und die Konfiguration des Tools im Mittelpunkt.

Übergeben Sie den Betrieb als Managed Detection and Response an uns, kommt ein kontrollierter externer Zugriff durch unsere Analysten hinzu. Für diesen Fall haben wir einen festen Schutzmechanismus gegen zweckfremde Auswertungs-Anfragen, den wir auf der Seite Managed Detection and Response und Betriebsrat ausführlich beschreiben.

Was wir für die Mitbestimmung liefern

  • Frühe Einbindung des Betriebsrats mit eigenen Terminen
  • Unterstützung bei der Betriebsvereinbarung
  • Datensparsame Konfiguration ohne Leistungskontrolle
  • Verbindliche, dokumentierte Auswertungsregeln
  • Zweckbindung auf Angriffserkennung

Warum Apollon Security

  • EDR-, MDR- und CrowdStrike-Experten mit langjähriger Erfahrung
  • ISO 27001 Lead Auditor und zertifizierte Datenschutz-Experten im Team
  • Wir begleiten Betriebsrats- und Datenschutz-Gespräche branchenübergreifend
  • Externer Datenschutzbeauftragter auf Wunsch als Leistung verfügbar

Unsere Kompetenz ist zertifiziert

Penetration Testing Zertifikat OSCP
Penetration Testing Zertifikat OSEP
Penetration Testing Zertifikat OSWE
Penetration Testing Zertifikat CISSP
Penetration Testing Zertifikat GMOB
Penetration Testing Zertifikat Comptia Security plus
Red Teaming Zertifikat Red Team Operator

Sie haben Fragen, wünschen einen Rückruf oder ein individuelles Angebot?

This site is protected by hCaptcha and the hCaptcha Privacy Policy and Terms of Service apply.

Häufige Fragen zu Betriebsrat & Endpoint Detection and Response

In der Regel ja. Entscheidend ist, dass das Tool zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet ist, nicht ob ein externer Dienstleister zugreift. Die Mitbestimmung folgt aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Sicherheitsrelevante Telemetrie von den Endgeräten, etwa Prozesse, Dateizugriffe und auffälliges Verhalten. Was konkret erfasst wird, konfigurieren wir zweckgebunden und datensparsam und halten es transparent fest.

Nein. Wir richten EDR ausschließlich auf die Angriffserkennung aus. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle schließen wir über die Konfiguration, die Betriebsvereinbarung und eine vertragliche Zusicherung aus.

Zweck, erfasste Daten, Auswertungsregeln, Zugriffe und klare Grenzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und begleiten die Gespräche mit dem Betriebsrat.

Dann greift zusätzlich ein externes Analystenteam kontrolliert und unter Auftragsverarbeitung zu. Mehr dazu unter Managed Detection and Response und Betriebsrat.