Mitbestimmung
CrowdStrike und die Mitbestimmung des Betriebsrats
CrowdStrike Falcon erfasst Telemetrie von den Endgeräten in Ihrem Unternehmen und ist damit grundsätzlich dazu geeignet, Verhalten und Leistung von Mitarbeitenden zu kontrollieren. Die Einführung ist deshalb in der Regel mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Ob Sie CrowdStrike Falcon selbst betreiben oder den Betrieb als Managed Detection and Response an uns übergeben, verändert vor allem, wer auf die Daten zugreift, und damit den Schwerpunkt für den Betriebsrat. In beiden Fällen binden wir Ihren Betriebsrat von Anfang an ein, erklären in eigenen Terminen genau, welche Daten Falcon erfasst, und halten die Details vertraglich wie auch in der Betriebsvereinbarung verbindlich fest. So nehmen wir dem Betriebsrat von Beginn an die Sorge vor einer Mitarbeiterüberwachung. Den datenschutzrechtlichen Teil behandeln wir auf der Seite CrowdStrike und Datenschutz.
Was das für die Mitbestimmung bedeutet
Betreiben Sie CrowdStrike Falcon selbst, bleibt der Zugriff auf Konsole und Daten vollständig bei Ihrem Team bzw. in der CrowdStrike EU Cloud. Für den Betriebsrat stehen dann vor allem die Konfiguration und die Auswertungsregeln im Mittelpunkt.
Übergeben Sie den Betrieb als Managed Detection and Response an uns, kommt ein kontrollierter externer Zugriff durch unsere Analysten hinzu. Für genau diesen Fall haben wir einen festen Schutzmechanismus gegen zweckfremde Auswertungs-Anfragen, den wir auf der Seite Managed Detection and Response und Betriebsrat ausführlich beschreiben.
Unsere Kompetenz ist zertifiziert
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Häufige Fragen zu Betriebsrat & CrowdStrike Falcon
In der Regel ja. Falcon erfasst Telemetrie von Endgeräten und ist damit zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet. Das löst die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Wir binden den Betriebsrat früh ein.
Sicherheitsrelevante Telemetrie von den Endgeräten, etwa Prozesse, Netzwerkverbindungen und auffälliges Verhalten. Was konkret erfasst wird, konfigurieren wir zweckgebunden und datensparsam und halten es transparent fest.
Nein. Falcon dient ausschließlich der Angriffserkennung. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle schließen wir über die Konfiguration, die Betriebsvereinbarung und eine vertragliche Zusicherung aus.
Zweck, Umfang, Konfiguration, Auswertungsregeln, Zugriffe und klare Grenzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und begleiten die Gespräche mit dem Betriebsrat.
Dann greift zusätzlich unser Analystenteam kontrolliert und unter Auftragsverarbeitung zu. Unseren Schutzmechanismus gegen zweckfremde Anfragen beschreiben wir unter Managed Detection and Response und Betriebsrat.