Managed Detection and Response Mitbestimmung

Managed Detection and Response und Betriebsrat

Mitbestimmung sauber gelöst. Mit Schutz vor Mitarbeiterüberwachung

Mitbestimmung des Betriebsrats

Managed Detection and Response und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Ein Managed Detection and Response Service ist grundsätzlich dazu geeignet eine Überwachung von Verhalten und Leistung durchzuführen. Damit ist die Einführung in der Regel mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. 

Weil beim Managed Service zusätzlich externe Analysten zugreifen, ist die saubere Beteiligung des Betriebsrats besonders wichtig. Wir binden Ihren Betriebsrat von Anfang an ein, machen alle Details und Pozesse transparent und weisen auf unsere speziell darauf ausgerichteten vertragliche als auch prozessuale Vorkehrungen, um dem Betriebsrat jegliche Sorge vor Mißbrauch zu nehmen und sicherzustellen. 

So gehen wir vor

Frühzeitige Einbindung + eigene Termine

Ihr Betriebsrat wird von Anfang an informiert und beteiligt, mit eigenen Terminen zur Erklärung was wir gemeinsam vor haben, wie in jeglicher Hinsicht die Rechte und Interessen der Mitarbeiter(innen) gewahrt bleiben.

Betriebsrats-Abschnitte im Servicevertrag

Unsere  Erfahrung hat gezeigt, dass eine vertragliche und prozessuale Zusicherung der optimale Weg ist um jegliche Sorgen auszuräumen. Wir haben gesonderte Prozesse um die Konformität sicherzustellen und Mitbestimmungs- und Auswertungsregeln stehen direkt und verbindlich im Vertrag. Sollte jemals eine Anfrage eingehen, welche diese Bedingungen verletzt, wird Ihr Betriebsrat involviert. 

Zweckbindung

Unser Service dient ausschließlich der Angriffserkennung und nicht der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Das wird Ihnen vertraglich zugesichert und strikt eingehalten. 

Unser Schutzmechanismus

So verhindern wir Mitarbeiterüberwachung

Fragt jemand aus Ihrem Unternehmen – etwa die Personalabteilung, eine Abteilungsleitung oder selbst der CISO  bei uns die Auswertung der Aktivitäten eines konkreten Mitarbeiters an, und insb. ohne Bezug zu einem Sicherheitsvorfall, dann beantworten wir diese Anfrage nicht. Wir spiegeln sie an die anfragende Person zurück und setzen den Betriebsrat in Kopie, mit dem Hinweis, dass wir vertraglich verpflichtet sind, solche Anfragen ohne Einbindung des Betriebsrats nicht zu bearbeiten, weil das gegen die gesetzlichen Vorgaben und unsere Vertragsbedingungen verstoßen würde. So ist ein Missbrauch zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle strukturell ausgeschlossen.

Was wir für die Mitbestimmung liefern

  • Betriebsrats-Abschnitte direkt im Servicevertrag
  • Unterstützung bei der Betriebsvereinbarung
  • Klare, dokumentierte Auswertungsregeln
  • Schutzmechanismus gegen zweckfremde Auswertungs-Anfragen
  • Transparenz und gemeinsame Termine mit dem Betriebsrat

Warum Apollon Security

  • EDR-, MDR- und CrowdStrike-Experten mit langjähriger Erfahrung
  • ISO 27001 Lead Auditor und zertifizierte Datenschutz-Experten im Team
  • Wir begleiten Betriebsrats- und Datenschutz-Gespräche branchenübergreifend
  • Externer Datenschutzbeauftragter auf Wunsch als Leistung verfügbar

Unsere Kompetenz ist zertifiziert

Penetration Testing Zertifikat OSCP
Penetration Testing Zertifikat OSEP
Penetration Testing Zertifikat OSWE
Penetration Testing Zertifikat CISSP
Penetration Testing Zertifikat GMOB
Penetration Testing Zertifikat Comptia Security plus
Red Teaming Zertifikat Red Team Operator

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Häufige Fragen zu Betriebsrat & Managed Detection and Response

In der Regel ja, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, da der Service zur Überwachung von Verhalten und Leistung geeignet ist. Wir binden den Betriebsrat früh ein.

Ohne Bezug zu einem Sicherheitsvorfall beantworten wir das nicht. Wir spiegeln die Anfrage zurück, setzen den Betriebsrat in Kopie und verweisen auf unsere vertragliche Verpflichtung. So ist Missbrauch ausgeschlossen.

Nein. Der Service ist zweckgebunden auf Angriffserkennung; eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist vertraglich und prozessual ausgeschlossen.

Zweck, Umfang, Auswertungsregeln, Zugriffe und Grenzen. Wir unterstützen bei der Erstellung.

Bei reinem EDR greift kein externer Dienstleister zu. Die Besonderheiten dort finden Sie unter EDR und Betriebsrat.