Mitbestimmung des Betriebsrats
Managed Detection and Response und die Mitbestimmung des Betriebsrats
Ein Managed Detection and Response Service ist grundsätzlich dazu geeignet eine Überwachung von Verhalten und Leistung durchzuführen. Damit ist die Einführung in der Regel mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Weil beim Managed Service zusätzlich externe Analysten zugreifen, ist die saubere Beteiligung des Betriebsrats besonders wichtig. Wir binden Ihren Betriebsrat von Anfang an ein, machen alle Details und Pozesse transparent und weisen auf unsere speziell darauf ausgerichteten vertragliche als auch prozessuale Vorkehrungen, um dem Betriebsrat jegliche Sorge vor Mißbrauch zu nehmen und sicherzustellen.
So verhindern wir Mitarbeiterüberwachung
Fragt jemand aus Ihrem Unternehmen – etwa die Personalabteilung, eine Abteilungsleitung oder selbst der CISO bei uns die Auswertung der Aktivitäten eines konkreten Mitarbeiters an, und insb. ohne Bezug zu einem Sicherheitsvorfall, dann beantworten wir diese Anfrage nicht. Wir spiegeln sie an die anfragende Person zurück und setzen den Betriebsrat in Kopie, mit dem Hinweis, dass wir vertraglich verpflichtet sind, solche Anfragen ohne Einbindung des Betriebsrats nicht zu bearbeiten, weil das gegen die gesetzlichen Vorgaben und unsere Vertragsbedingungen verstoßen würde. So ist ein Missbrauch zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle strukturell ausgeschlossen.
Unsere Kompetenz ist zertifiziert
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Häufige Fragen zu Betriebsrat & Managed Detection and Response
In der Regel ja, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, da der Service zur Überwachung von Verhalten und Leistung geeignet ist. Wir binden den Betriebsrat früh ein.
Ohne Bezug zu einem Sicherheitsvorfall beantworten wir das nicht. Wir spiegeln die Anfrage zurück, setzen den Betriebsrat in Kopie und verweisen auf unsere vertragliche Verpflichtung. So ist Missbrauch ausgeschlossen.
Nein. Der Service ist zweckgebunden auf Angriffserkennung; eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist vertraglich und prozessual ausgeschlossen.
Zweck, Umfang, Auswertungsregeln, Zugriffe und Grenzen. Wir unterstützen bei der Erstellung.
Bei reinem EDR greift kein externer Dienstleister zu. Die Besonderheiten dort finden Sie unter EDR und Betriebsrat.