Endpoint Detection and Response und die Mitbestimmung des Betriebsrats
Ein Endpoint Detection and Response das Sie selbst betreiben erfasst Telemetrie von den Endgeräten und ist damit grundsätzlich dazu geeignet, Verhalten und Leistung von Mitarbeitenden zu kontrollieren. Die Einführung ist deshalb in der Regel mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, und zwar selbst dann, wenn kein externer Dienstleister auf die Daten zugreift.
Im Eigenbetrieb liegt der Schwerpunkt für den Betriebsrat vor allem auf der Regelung der Betriebsvereinbarung, also darauf, was das Tool erheben darf und was nicht als auch wer wie auf die Daten zugreifen kann. Wir binden Ihren Betriebsrat von Anfang an ein, erklären in eigenen Terminen verständlich, wie EDR funktioniert und wo seine Grenzen liegen, und halten die Auswertungsregeln verbindlich fest. So nehmen wir dem Betriebsrat von Beginn an die Sorge vor einer Mitarbeiterüberwachung. Den datenschutzrechtlichen Teil behandeln wir auf der Seite Endpoint Detection and Response und Datenschutz.
Was das für die Mitbestimmung bedeutet
Betreiben Sie EDR selbst, greift kein externer Dienstleister auf Ihre Daten zu. Die Zugangshoheit bleibt vollständig bei Ihrem Team, und für den Betriebsrat stehen vor allem die Fähigkeiten und die Konfiguration des Tools im Mittelpunkt.
Übergeben Sie den Betrieb als Managed Detection and Response an uns, kommt ein kontrollierter externer Zugriff durch unsere Analysten hinzu. Für diesen Fall haben wir einen festen Schutzmechanismus gegen zweckfremde Auswertungs-Anfragen, den wir auf der Seite Managed Detection and Response und Betriebsrat ausführlich beschreiben.
Unsere Kompetenz ist zertifiziert
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Häufige Fragen zu Betriebsrat & Endpoint Detection and Response
In der Regel ja. Entscheidend ist, dass das Tool zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet ist, nicht ob ein externer Dienstleister zugreift. Die Mitbestimmung folgt aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Sicherheitsrelevante Telemetrie von den Endgeräten, etwa Prozesse, Dateizugriffe und auffälliges Verhalten. Was konkret erfasst wird, konfigurieren wir zweckgebunden und datensparsam und halten es transparent fest.
Nein. Wir richten EDR ausschließlich auf die Angriffserkennung aus. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle schließen wir über die Konfiguration, die Betriebsvereinbarung und eine vertragliche Zusicherung aus.
Zweck, erfasste Daten, Auswertungsregeln, Zugriffe und klare Grenzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und begleiten die Gespräche mit dem Betriebsrat.
Dann greift zusätzlich ein externes Analystenteam kontrolliert und unter Auftragsverarbeitung zu. Mehr dazu unter Managed Detection and Response und Betriebsrat.