CrowdStrike Falcon und Betriebsrat

Mitbestimmung sauber gelöst. Mit klaren Regeln gegen Mitarbeiterüberwachung

Mitbestimmung

CrowdStrike und die Mitbestimmung des Betriebsrats

CrowdStrike Falcon erfasst Telemetrie von den Endgeräten in Ihrem Unternehmen und ist damit grundsätzlich dazu geeignet, Verhalten und Leistung von Mitarbeitenden zu kontrollieren. Die Einführung ist deshalb in der Regel mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Ob Sie CrowdStrike Falcon selbst betreiben oder den Betrieb als Managed Detection and Response an uns übergeben, verändert vor allem, wer auf die Daten zugreift, und damit den Schwerpunkt für den Betriebsrat. In beiden Fällen binden wir Ihren Betriebsrat von Anfang an ein, erklären in eigenen Terminen genau, welche Daten Falcon erfasst, und halten die Details vertraglich wie auch in der Betriebsvereinbarung verbindlich fest. So nehmen wir dem Betriebsrat von Beginn an die Sorge vor einer Mitarbeiterüberwachung. Den datenschutzrechtlichen Teil behandeln wir auf der Seite CrowdStrike und Datenschutz.

So gehen wir vor

Frühzeitige Einbindung mit eigenen Terminen

Ihr Betriebsrat wird von Anfang an informiert und beteiligt. In eigenen Terminen erklären wir verständlich, welche Daten CrowdStrike Falcon erfasst, wozu sie dienen und wie die Rechte und Interessen Ihrer Mitarbeitenden gewahrt bleiben.

Falcon-Konfiguration ohne Leistungskontrolle

Wir richten CrowdStrike Falcon so ein, dass ausschließlich sicherheitsrelevante Telemetrie erfasst wird. Funktionen, die sich zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle missbrauchen ließen, werden prozessual ausgeschlossen. Was erhoben wird und was nicht, halten wir nachvollziehbar fest.

Betriebsvereinbarung und Zweckbindung

Zweck, Umfang und klare Auswertungsregeln halten wir gemeinsam mit Ihnen in der Betriebsvereinbarung fest und sichern sie vertraglich zu. Der Einsatz dient der Angriffserkennung, nicht der Kontrolle Ihrer Mitarbeitenden.

Eigenbetrieb oder Managed Service

Was das für die Mitbestimmung bedeutet

Betreiben Sie CrowdStrike Falcon selbst, bleibt der Zugriff auf Konsole und Daten vollständig bei Ihrem Team bzw. in der CrowdStrike EU Cloud. Für den Betriebsrat stehen dann vor allem die Konfiguration und die Auswertungsregeln im Mittelpunkt.

Übergeben Sie den Betrieb als Managed Detection and Response an uns, kommt ein kontrollierter externer Zugriff durch unsere Analysten hinzu. Für genau diesen Fall haben wir einen festen Schutzmechanismus gegen zweckfremde Auswertungs-Anfragen, den wir auf der Seite Managed Detection and Response und Betriebsrat ausführlich beschreiben.

Was wir für die Mitbestimmung liefern

  • Frühe Einbindung des Betriebsrats mit eigenen Terminen
  • Unterstützung bei der Betriebsvereinbarung
  • Datensparsame Falcon-Konfiguration ohne Leistungskontrolle
  • Verbindliche, dokumentierte Auswertungsregeln
  • Zweckbindung auf Angriffserkennung, vertraglich zugesichert

Warum Apollon Security

  • EDR-, MDR- und CrowdStrike-Experten mit langjähriger Erfahrung
  • ISO 27001 Lead Auditor und zertifizierte Datenschutz-Experten im Team
  • Wir begleiten Betriebsrats- und Datenschutz-Gespräche branchenübergreifend
  • Externer Datenschutzbeauftragter auf Wunsch als Leistung verfügbar

Unsere Kompetenz ist zertifiziert

Penetration Testing Zertifikat OSCP
Penetration Testing Zertifikat OSEP
Penetration Testing Zertifikat OSWE
Penetration Testing Zertifikat CISSP
Penetration Testing Zertifikat GMOB
Penetration Testing Zertifikat Comptia Security plus
Red Teaming Zertifikat Red Team Operator

Sie haben Fragen, wünschen einen Rückruf oder ein individuelles Angebot?

Diese Website ist durch hCaptcha geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von hCaptcha.

Häufige Fragen zu Betriebsrat & CrowdStrike Falcon

In der Regel ja. Falcon erfasst Telemetrie von Endgeräten und ist damit zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet. Das löst die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Wir binden den Betriebsrat früh ein.

Sicherheitsrelevante Telemetrie von den Endgeräten, etwa Prozesse, Netzwerkverbindungen und auffälliges Verhalten. Was konkret erfasst wird, konfigurieren wir zweckgebunden und datensparsam und halten es transparent fest.

Nein. Falcon dient ausschließlich der Angriffserkennung. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle schließen wir über die Konfiguration, die Betriebsvereinbarung und eine vertragliche Zusicherung aus.

Zweck, Umfang, Konfiguration, Auswertungsregeln, Zugriffe und klare Grenzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und begleiten die Gespräche mit dem Betriebsrat.

Dann greift zusätzlich unser Analystenteam kontrolliert und unter Auftragsverarbeitung zu. Unseren Schutzmechanismus gegen zweckfremde Anfragen beschreiben wir unter Managed Detection and Response und Betriebsrat.